Leistungsschutzrecht

Merkwürdige Logik: Rund 50% aller Besucher eines Nachrichtenmagazins landen über eine Google Suche auf der entsprechenden Nachrichtenseite. Das ist kostenlose Werbung, Google liefert die Besucher für Spiegel, Stern, Fokus und Co für Umme. Dafür soll Google jetzt zahlen. Dabei ist es so einfach sich als Verleger gegen Google zu wehren, wenn man sich ausgebeutet fühlt:

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Aber das ist nicht im Sinne des Erfinders. Man möchte sehr wohl im Google Index auftauchen und daran mächtig partizipieren. Gleichzeitig soll Google aber auch bitte dafür zahlen. Ich habe vor etwa einem Jahr dazu schon einen Artikel veröffentlicht. Jetzt wird das Thema wieder heiß (zumindest sagt das Google+). Mittlerweile sind mir eine Reihe mehr schmutziger Wörter für dieses Gebaren eingefallen. Aber ein schöner Artikel findet sich dazu auf journalist.de. Man muss ja nicht alles zweimal sagen. Hoffentlich verzichtet journalist.de darauf mir Gebühren aufzudrücken dafür, dass ich kostenlos für sie Werbung gemacht habe.

2 Antworten auf „Leistungsschutzrecht“

  1. Demnächst müssen Taxifahrer einen Teil ihrer Einnahmen an Restaurantbesitzer, Hoteliers, die Deutsche Bahn etc, abgeben. Immerhin verdienen die Taxifahrer daran, dass sie Kunden zu diesen Transportieren. Gut, das die Taxifahrer sich einen Teil des Geldes wieder von der Bahn zurückholen können, wenn sie Fahrgäste am Bahnhof abholen.

  2. was wäre, wenn Google diesen Tantiemengeilen, deutschen Medienzirkus aus dem Index rausschmeisst und stattdessen einen eigenen, hochwertigen News-Dienst betreibt?

    ich lese diesen deutschen Massenmist von Axel Springer und Co sowieso nicht mehr;-)

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