Re:licked §166


Er lässt ja letztendlich alles zu. Wichtig ist nur zu klären was jetzt Religion ist und was nicht, was „religiöse Gefühle“ sind und was nicht und natürlich wie schwer man sich verletzt fühlt. Der §166 ist einzigartig, denn das Opfer bestimmt das Strafmaß durch Ausmaß der eigenen Empörung. Immerhin bildet der öffentliche Frieden das Rechtsgut, nicht das Bekenntnis als solches. Wäre ja auch noch schöner. Also zieht erstmal der verletzte Mob durchs Land wird es eng für den Kritiker. So geschehen ja z.B. auch beim Karikaturenstreit, als sich Stoiber ausdrücklich für den gesetzlichen Schutz gruppendynamischer Borniertheit aussprach. „Re:licked §166“ weiterlesen